Jede Rechnung auch maschinenlesbar — für Geschäftskunden automatisch, für Behörden auf Knopfdruck. Und E-Rechnungen Ihrer Lieferanten lesen Sie direkt ein.
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; ab 2027 bzw. 2028 müssen sie im Geschäftsverkehr selbst E-Rechnungen ausstellen. Eine normale PDF ist dafür nicht genug. BauManager Pro bettet in jede Rechnungs-PDF die ZUGFeRD-Rechnung nach EN 16931 ein: Ihr Kunde sieht die gewohnte PDF, seine Buchhaltung liest die Daten direkt aus. Für öffentliche Auftraggeber laden Sie die XRechnung als XML herunter — mit der Leitweg-ID des Kunden.
| Gipskarton-Ständerwand einfach beplankt | 2.484,00 € |
| Wand- und Deckenflächen streichen, 2-fach | 2.548,00 € |
| Designbelag Praxisqualität verlegen | 3.968,00 € |
Echte Daten der Demo-Firma Musterbau GmbH
Empfangen können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027, alle übrigen ab 2028. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer. Mit BauManager Pro sind Sie schon heute vorbereitet.
ZUGFeRD ist eine PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten — ideal für Geschäftskunden, die die Rechnung auch ansehen wollen. XRechnung ist reines XML und wird von Behörden und öffentlichen Auftraggebern verlangt. Beide folgen der europäischen Norm EN 16931.
Die Adresse einer Behörde für E-Rechnungen. Sie steht in der Regel in der Bestellung oder im Auftrag. Sie tragen sie einmal beim Kunden ein; sie erscheint dann in jeder XRechnung an diesen Kunden.
Ja. Unter Eingangsrechnungen laden Sie XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien hoch; BauManager Pro liest Lieferant, Beträge, Positionen und Fälligkeit aus und ordnet die Rechnung Ihrer Bestellung und dem Projekt zu. Normale PDF-Rechnungen werden ebenfalls archiviert, die Eckdaten tragen Sie dann selbst ein.
Nein. ZUGFeRD entsteht automatisch mit jeder Rechnungs-PDF, die XRechnung mit einem Klick. Ihre Kunden öffnen die PDF wie bisher.
Für Privatkunden gilt die Pflicht nicht. Sie erhalten dieselbe PDF wie bisher — die eingebetteten Daten stören nicht.
E-Rechnungen Ihrer Lieferanten hochladen — Lieferant, Beträge, Fälligkeit und Bestellung werden automatisch erkannt.
Mehr erfahren§ 13b, § 19 und § 35a korrekt ausgewiesen, Leistungszeitraum, GiroCode zum Scannen.
Mehr erfahrenMahnstufen mit Gebühren und Verzugszinsen — als PDF oder direkt per E-Mail.
Mehr erfahrenIhr Kunde sieht Angebote, nimmt sie an, lädt Dokumente und schreibt Ihnen.
Mehr erfahrenAlle Funktionen, keine Kreditkarte, keine automatische Verlängerung.